Unterstützung und Begleitung im Strafverfahren nach §§406g und 397a StPO

 

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ermöglicht:


• Unterstützung im Ermittlungsverfahren, sowie vor, während und nach dem Hauptverfahren.
• Qualifizierte Betreuung, Stabilisierung und Informationsvermittlung der Betroffenen.
• Individueller Abbau von Ängsten und Belastungen im Bezug auf das Strafverfahren.
• Individuelle Begleitung und Stärkung, sowie Verhinderung einer sekundären Viktimisierung.

Ein Rechtsanspruch zur Psychosozialen Prozessbegleitung besteht für:

• Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie ihre Bezugspersonen.
• Besonders schutzbedürftige erwachsene Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten, mit Handicap oder psychischer Beeinträchtigung, mit schweren Tatfolgen, oder als Angehörige bei Tötungsdelikten.


Was macht die Psychosoziale Prozessbegleitung NICHT?


• Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Rechtsberatung.
• Es findet kein Gespräch über den Inhalt der Aussage statt.
• Ermöglicht keine Tataufarbeitung und ersetzt keine Psychotherapie.


Unsere Unterstützungsmöglichkeiten:

Unterstützung vor dem Hauptverfahren

• Alters- und entwicklungsgerechte Informationen zum Ermittlungsverfahren, zum Ablauf eines Strafverfahrens, Ablauf einer Gerichtsverhandlung, Ablauf einer Zeugenaussage sowie zur Zeugenrolle.
• Auseinandersetzung und Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, verfahrensbezogenen Belastungen und Ängsten.
• Entwicklung von hilfreichen, stabilisierenden Übungen, Suche nach Ressourcen und Kraftquellen.
• Stärkung des Sicherheitsgefühls in der fremden Situation, zum Beispiel durch eine Vorbesichtigung des Gerichtssaals.
• Aufklärung über juristische Begrifflichkeiten.
• Informationen über Zeugen- und Opferschutzmöglichkeiten, Möglichkeit der Nebenklagevertretung, sowie im Bedarfsfall Vermittlung an spezialisierte Anwält*innen.

 

Unterstützung am Tag der Aussage

• Begleitung zum Gerichtstermin.
• Wenn gewünscht Begleitung zur Zeugenaussage in den Gerichtssaal.
• Überbrückung von Wartezeiten und Organisation eines Warteraums.

 

Unterstützung nach der Gerichtsverhandlung

• Nachbesprechung der Zeugenaussage und Erläuterung des Urteils/Verfahrensausgangs.
• Vermittlung an weitere Hilfeangebote.
• Informationen zur Zeugenentschädigung (Fahrtkosten, Verdienstausfall) und Hilfe bei der Beantragung.

Unterstützung und Begleitung können in vielfältiger Art und Weise in jeder Phase des Strafverfahrens erfolgen.

WICHTIG


• In jedem Fall muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag zu. Dann ist die Psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei.
• Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von der Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und allen Prozessbeteiligten.
• Kontaktieren Sie uns frühzeitig.