Unterstützung und Begleitung im Strafverfahren nach §§406g und 397a StPO
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ermöglicht:
• Unterstützung im Ermittlungsverfahren, sowie vor, während und nach dem Hauptverfahren
• Qualifizierte Betreuung, Stabilisierung und Informationsvermittlung der Betroffenen
• Individueller Abbau von Ängsten und Belastungen im Bezug auf das Strafverfahren
• Individuelle Begleitung und Stärkung, sowie Verhinderung einer sekundären Viktimisierung
Ein Rechtsanspruch zur Psychosozialen Prozessbegleitung besteht für:
• Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie ihre Bezugspersonen
• Besonders schutzbedürftige erwachsene Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten, mit Handicap oder psychischer Beeinträchtigung, mit schweren Tatfolgen, oder als Angehörige bei Tötungsdelikten
Was macht die Psychosoziale Prozessbegleitung NICHT?
• Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Rechtsberatung
• Es findet kein Gespräch über den Inhalt der Aussage statt
• Ermöglicht keine Tataufarbeitung und ersetzt keine Psychotherapie
Unsere Unterstützungsmöglichkeiten:
Unterstützung vor dem Hauptverfahren
• Alters- und entwicklungsgerechte Informationen zum Ermittlungsverfahren, zum Ablauf eines Strafverfahrens, Ablauf einer Gerichtsverhandlung, Ablauf einer Zeugenaussage sowie zur Zeugenrolle
• Auseinandersetzung und Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, verfahrensbezogenen Belastungen und Ängsten
• Entwicklung von hilfreichen, stabilisierenden Übungen, Suche nach Ressourcen und Kraftquellen
• Stärkung des Sicherheitsgefühls in der fremden Situation, zum Beispiel durch eine Vorbesichtigung des Gerichtssaals
• Aufklärung über juristische Begrifflichkeiten
• Informationen über Zeugen- und Opferschutzmöglichkeiten, Möglichkeit der Nebenklagevertretung, sowie im Bedarfsfall Vermittlung an spezialisierte Anwält*innen
Unterstützung am Tag der Aussage
• Begleitung zum Gerichtstermin
• Wenn gewünscht Begleitung zur Zeugenaussage in den Gerichtssaal
• Überbrückung von Wartezeiten und Organisation eines Warteraums
Unterstützung nach der Gerichtsverhandlung
• Nachbesprechung der Zeugenaussage und Erläuterung des Urteils/Verfahrensausgangs
• Vermittlung an weitere Hilfeangebote
• Informationen zur Zeugenentschädigung (Fahrtkosten, Verdienstausfall) und Hilfe bei der Beantragung
Unterstützung und Begleitung können in vielfältiger Art und Weise in jeder Phase des Strafverfahrens erfolgen.
WICHTIG
• In jedem Fall muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag zu. Dann ist die Psychosoziale Prozessbegleitung kostenfrei.
• Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von der Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und allen Prozessbeteiligten.
• Kontaktieren Sie uns frühzeitig